In diesem Kernleistungsprozess beschreibt das diagnostische und therapeutische Vorgehen bei der Betreuung von Patienten mit neurologischen Akuterkrankungen (Schlaganfall, Migräne, Bandscheibenerkrankungen, erhöhter Hirndruck, Polyneuropathie, zentral entzündliche Erkrankungen z.B. MS). Die Behandlung dieser Patienten erfolgt in unserer Praxis entsprechend den aktuellen Leitlinien der Gesellschaft für Neurologie in Deutschland und Europa (ENS).
Zu den neurologischen Erkrankungen, die eine ärztliche Akutintervention erfordern, zählen vor allem die
Hier ist die Einleitung von schnellen Diagnostik- und Therapiemaßnahmen erforderlich, um das Risiko für den Patienten zu minimieren, ihm schnelle Schmerzlinderung zu verschaffen, die Funktionsfähigkeit von Organen und Organsystemen sicherzustellen und schwerwiegende Folgeschäden auszuschließen oder zu minimieren.
Da viele Akuterkrankungen spontan, also ohne Vorwarnung auftreten, kommen die Patienten oft ohne vorherige Terminvereinbarung in die Praxis.
Je nach Dringlichkeit der Beschwerden werden sie dann im laufenden Sprechstundenbetrieb zwischengeschoben oder in der Akutsprechstunde behandelt.
Oftmals werden die Patienten aber auch von einem anderen Arzt (Hausarzt oder Facharzt) in der Praxis angemeldet, so dass die Behandlung geplant und vorbereitet werden kann.
Um einen optimalen Untersuchungsablauf zu gewährleisten, wird der Patient gebeten, folgende Unterlagen – sofern möglich - zur Untersuchung mitzubringen:
Der Patient wird nach den üblichen Regeln an der Rezeption begrüßt. Vor dem eigentlichen Arztgespräch prüft die Arzthelferin die mitgebrachten Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert ggf. beim Hausarzt oder anderen Fachärzten oder im Krankenhaus fehlende Befunde oder Untersuchungsergebnisse an. Außerdem erfragt sie die aktuelle Medikation und trägt diese wie Blutdruck und Gewicht bereits in die EDV ein.
Je nach angegebenen Beschwerdebild, werden zur Beschleunigung des Untersuchungsablauf bereits funktionsdiagnostische Maßnahmen (z.B. EEG, Ableitung Nervus Medianus) vorab durchgeführt.
Das kurze Arzt-Patientengespräch dient im Akutfall nur der Aufnahme des Beschwerdebildes des Patienten (Art und Dauer, Erstauftreten).
Es folgt dann eine körperliche Untersuchung unter Einschluss der neurologische Basisdiagnostik (Inspektion, Palpation, Auskultation) . Auf Basis der erhobenen Untersuchungsbefunde entscheidet der Arzt, ob weitere – und wenn ja, welche – diagnostischen Maßnahmen erforderlich sind. Das Diagnostikprogramm kann im Einzelfall folgende Maßnahmen umfassen:
Sofern auf Grund der Schwere der Erkrankung eine stationäre Behandlung erforderlich wird, veranlasst die Praxis die Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus.
Die Dokumentation der einzelnen Behandlungsschritte und Untersuchungsergebnisse erfolgt direkt nach dem Patientenkontakt in der Praxis-EDV. (AA Leistungsdokumentation).
Die Abrechnung erfolgt anhand der jeweiligen Vertragsunterlagen und auf der Basis der Eintragungen in der EDV. Eine Arzthelferin prüft sie bei Durchsicht der Tagesliste (AA Tageslisten).
Um eine lückenlose Betreuung der Patienten zu gewährleisten, erhalten sie direkt nach dem Arztgespräch einen Kontrolltermin für die nächste Untersuchung.
Die Prozessevaluation erfolgt für jeden Patienten im Rahmen der festgelegten Untersuchungsintervalle bzw. der Quartalsuntersuchung. In regelmäßigen Abständen erfolgt zudem eine Patientenbefragung, deren Ergebnisse als Grundlage für weitere Prozessoptimierungen dienen (FB Patientenfragebogen)Gesamtbewertung
Im Rahmen der jährlichen Managementbewertung (siehe „Entwicklungsprozesse – Visionen –Ideen) wird auch Betreuung von schlafgestörten Patienten auf Zielerreichung überprüft und neue Ziele für das nächste Jahr abgeleitet.